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VG Ansbach, 15.06.2005 - AN 14 S 05.30125 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 08.01.2008 - AN 11 S 07.08009
Zuweisung in eine Ausreiseeinrichtung; mangelnde Mitwirkung bei der …
Nach Art. 4 Abs. 4 Satz 2 AufnG liegt ein solcher begründeter Ausnahmefall jedoch bei Personen regelmäßig nicht vor, die nicht im Besitz gültiger Pässe sind, obwohl sie in zumutbarer Weise einen Pass erlangen könnten, oder bei Personen, die bei der Beschaffung von Heimreisepapieren nicht mitwirken (vgl. zu dieser Fallgruppe BayVGH, Beschluss vom 30.8.2007, 21 CS 07.1475; 21 CS 07.1476 ; Beschluss vom 27.10.2003, 24 CS 03.2614 ; ferner aus der Rspr. des VG Ansbach, Beschluss vom 1.6.2007, AN 19 S 07.01051 , Beschluss vom 15.6.2005, AN 14 S 05.30125 ; Beschluss vom 16.1.2004, AN 10 S 03.05094; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung des AufnG BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15.9.2005, 2 BvL 2/05, BVerfGK 6, 220 ff.).